Häusliche Krankenpflege – wer hat Anspruch auf die Pflegeleistung!

In vielen Ländern gilt der Grundsatz, dass alle Versicherten einen Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, beispielsweise durch  Ambulanter Pflegedienst Balance GmbH, haben. Allerdings muss auch erwähnt werden, dass dieser Anspruch meist gestaffelt ist. Alle Menschen, bei denen während des Krankheitsverlaufs eigentlich ein Aufenthalt in einer Klinik angeraten wäre, dieser aber nicht ausführbar ist, haben selbstverständlich einen Anspruch. Man spricht hier von einer sogenannten Krankenhausvermeidungspflege, diese greift auch, wenn sich mit der häuslichen Pflege die stationäre Aufnahme verhindern oder auch verkürzen lässt.

Anspruch auf diese besondere Pflegeleistung ist auch dann gegeben, wenn die Pflege das Ziel einer ärztlichen Versorgung absichern soll. Auch bei einer schweren Erkrankung oder einer Verschlimmerung, beispielsweise nach einer Operation, haben die Betroffenen Anspruch auf Unterstützungspflege. Häusliche Pflege beinhaltet grundsätzlich die behandlungspflegerischen Leistungen als eigentlichen Schwerpunkt, dazu gehören die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten. Alle Pflegemaßnahmen, die durch Erkrankungen erforderlich werden, zählen zur Behandlungspflege. Diese Maßnahmen sind speziell auf den Zustand der Patienten fokussiert und nur darauf ausgerichtet, den Verlauf zu lindern und eine Heilung herbeizuführen. Alle Versicherten erhalten immer im Rahmen der Unterstützungspflege die notwendige Grundpflege und auch die hauswirtschaftliche Versorgung zugesichert.

Für alle Leistungen in der häuslichen Krankenpflege sind bestimmte Voraussetzungen vonnöten. Hierzu zählt immer, dass der Kranke sich nicht selbst versorgen und die Pflegemaßnahmen durchführen kann. Weiterhin muss der Fakt gegeben sein, dass keine Person im Haushalt lebt, die die Maßnahmen der Pflege übernehmen könnte. Des Weiteren muss eine genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen, die von der zuständigen Krankenkasse ausgegeben wird. Um all diese Maßnahmen auch durchführen zu können, werden Verträge mit geeigneten Pflegediensten und den Krankenkassen abgeschlossen, die eine optimale Versorgung der Patienten sicherstellen.

Je nach Krankheitszustand der Betroffenen bestehen selbstverständlich auch noch weitere Leistungsansprüche im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, der Haushaltshilfe und auch der Leistungen der sogenannten Kurzzeitpflege, nach Recht der Krankenversicherung. In puncto Haushaltshilfe sollte man bedenken, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur unter zwei Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt. Die Kosten werden nur übernommen, wenn wegen einer speziellen Behandlung eines Patienten im Krankenhaus, aber auch bei bestimmten anderen Leistungen, wie stationärer oder ambulanter Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen, die Weiterführung des eigenen Haushaltes einfach nicht mehr gegeben ist.

Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, welches behindert oder auf eine Haushaltshilfe angewiesen ist. Lebt in diesem Haushalt eine weitere Person, die aber den Alltag mit dem behinderten Kind nicht alleine bewerkstelligen kann und einfach mit der Situation überfordert ist, besteht hier selbstredend ein Anspruch auf eine professionelle Haushaltshilfe. Informieren Sie sich am besten immer ganz genau, wenn Sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

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